Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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9. Verkehr
92.012 |
Strassenbenützungsabgaben.
Verlängerung und Neugestaltung |
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Redevances sur l'utilisation
des routes. Prorogation et refonte |
Botschaft: 27.01.1992 (BBl II, 729 / FF II, 725)
Ausgangslage
Die Verfassungsgrundlagen für die Schwerverkehrsabgabe
gemäss Artikel 17 der Übergangsbestimmungen zur Bundesverfassung (UeB BV) und für die
Nationalstrassenabgabe (Art. 18 Ueb BV) sind auf zehn Jahre befristet. Die entsprechenden
Ausführungsverordnungen laufen Ende 1994 aus. Es wird beantragt, die Erhebung der
Strassenbenützungsabgaben über das Jahr 1994 hinaus beizubehalten. Für diese
Weiterführung sollen die bisherigen Abgaben in den Grundzügen beibehalten werden. Der
Bundesrat schlägt jedoch folgende Änderungen vor: die Abgabesätze sollen der Teuerung
angepasst werden können und die Erträge der Abgaben sind zweckgebunden zu verwenden. Neu
sollen auch die Kantone an den Erträgen der Abgaben beteiligt werden. Die bestehenden
Verfassungsgrundlagen sind entprechend leicht anzupassen. Dazu kommen geringfügige
Anpassungen, welche sich aufgrund der bisherigen Vollzugserfahrungen aufdrängen.
Erst für eine zweite Phase wird vorgeschlagen, die
Schwerverkehrsabgabe leistungsabhängig auszugestalten. Diese leistungsabhängige
Schwerverkehrsabgabe soll, insbesondere bezüglich des Erhebungssystems, in enger
Abstimmung mit europäischen Entwicklungen eingeführt werden. Die entsprechende neue
Verfassungsgrundlage soll lediglich als Kompetenznorm ausgestaltet werden, um sodann mit
der entsprechenden Gesetzgebung eine bestmögliche Koordination mit der EG zu erlauben.
Verhandlungen
A. Bundesbeschluss über die Weiterführung der
Schwerverkehrsabgabe
A. Arrêté fédéral concernant la prorogation de la redevance sur le trafic des poids
lourds
NR |
17.03.1993 |
AB 1993, 405 |
SR |
28.04.1993 |
AB 1993, 261 |
NR |
01.06.1993 |
AB 1993, 884 |
SR |
14.06.1993 |
AB 1993, 457 |
NR / SR |
18.06.1993 |
Schlussabstimmungen (107:27 / 31:0) |
B. Bundesbeschluss über die Weiterführung der
NationalstrassenNationalstrassenabgabe
B. Arrêté Fédéral concernant la prorogation de la redevance pour l'utilisation des
routes nationales
NR |
17.03.1993 |
AB 1993, 405 |
SR |
28.04.1993 |
AB 1993, 261 |
NR |
01.06.1993 |
AB 1993, 884 |
SR |
14.06.1993 |
AB 1993, 457 |
NR / SR |
18.06.1993 |
Schlussabstimmungen (116:19 / 30:0) |
C. Bundesbeschluss über die Einführung einer
leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe
C. Arrêté fédéral concernant l'introduction d'une redevance sur le trafic des poids
lourds liée aux prestations
NR |
17.03.1993 |
AB 1993, 405 |
SR |
28.04.1993 |
AB 1993, 261 |
NR / SR |
18.06.1993 |
Schlussabstimmungen (104:37 / 32:0) |
Die Debatte zu den drei Bundesbeschlüssen war im Nationalrat
von unzähligen Anträgen und Gegenanträgen, Nichteintretens- und Rückweisungsanträgen
gekennzeichnet. Die verkehrspolitischen Gegensätze prallten hart aufeinander. Autopartei
und Vertreter von FDP und SVP stellten Abgaben prinzipiell in Frage oder lehnten deren
Erhöhung ab, während sich die Grünen für noch massivere Erhöhungen engagierten und
das ganze Abgabenpaket als Schritt in Richtung Kostenwahrheit priesen. Der Schwerverkehr
decke seine Kosten bereits, meinten die einen, von schwerverkehrsbedingten externen Kosten
in Milliardenhöhe sprachen die andern. Die Weiterführung der Verkehrsabgaben wurde
schliesslich mit Unterstützung der SPS, der GPS, der CVP und vereinzelten weiteren
Bürgerlichen beschlossen.
Der Nationalrat lehnte die Absicht des Bundesrates ab, bei
der Schwerverkehrsabgabe über künftige teuerungsbedingte Anpassungen selbst entscheiden
zu können. Mit 66 zu 61 Stimmen beharrte er im Fall der Schwerverkehrsabgabe auf einem
referendumspflichtigen Parlamentsbeschluss. Mit 73 gegen 55 Stimmen beschloss die
Volkskammer andererseits, im Fall einer teuerungsbedingten Erhöhung der Vignette das Volk
nicht mitreden zu lassen. Während bei der Vignette auf eine weitere Befristung auf zehn
Jahre verzichtet wurde, sollte die pauschale Schwerverkehrsabgabe nur solange Gültigkeit
haben, bis sie durch ein leistungsabhängiges Abgabesystem abgelöst würde. Beschlossen
wurde ferner die Zweckbindung der Verkehrsabgaben für Aufgaben im Zusammenhang mit dem
Strassenverkehr.
Mit 79 gegen 29 Stimmen hiess die grosse Kammer
schliesslich die verfassungsmässige Grundlage für einen allfälligen Wechsel zu einer
leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe gut.
Dieser dritte Teil der Vorlage war auch im Ständerat unbestritten.
Differenzen ergaben sich jedoch sowohl bei der Autobahnvignette wie bei der Verlängerung
der Schwerverkehrsabgabe. Abweichend vom Nationalrat beschloss der Ständerat, dass für
eine teuerungsbedingte Anpassung des Preises der Vignette künftig ein
referendumspflichtiger Beschluss des Parlaments nötig sei. Die Schwerverkehrsabgabe
sollte längstens bis zum Jahr 2004 befristet werden. In beiden Fragen folgte der
Nationalrat schliesslich dem Ständerat.
Die drei Vorlagen wurden in der Volksabstimmung vom
20.02.1994 klar angenommen (siehe Anhang G)
Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern
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